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INFLATION TRIFFT ALLTAG – AUCH KFZ-PRÄMIEN

Inflation trifft Alltag - auch Kfz-Prämien

Die steigende Inflation spüren wir aktuell in vielen Lebensbereichen – sei es an der Supermarktkasse, beim Tanken oder bei den Energiepreisen.

Was oft in den Hintergrund rückt: Auch Versicherungen bleiben von dieser Entwicklung nicht unberührt. Besonders bemerkbar macht sich die Inflation in der Automobilbranche, wo die Kosten für Reparaturen, Löhne, Ersatzteile und andere Werkstattdienste erheblich gestiegen sind. Diese Preisanstiege liegen sogar deutlich über der allgemeinen Inflationsrate, was für die Versicherer eine große Herausforderung darstellt. Für jeden Euro, der eingenommen wird, mussten im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 1,10 Euro getätigt werden. Das bedeutet, dass die Versicherer mit jedem Kfz-Vertrag im Schnitt 10 Prozent Verlust machten. Auch im Jahr 2024 ist die Lage weitestgehend unverändert.

Selbst, wenn Sie unfallfrei fahren und keine Schäden melden mussten, sehen sich die Versicherer gezwungen, die Prämien anzupassen. Das liegt daran, dass im Schadenfall die Reparaturkosten mittlerweile so hoch sind, dass der bisherige Beitrag nicht mehr ausreicht, um diese abzudecken. Hinzu kommt außerdem, dass Versicherer Rücklagen aufbauen müssen, um auch in Zukunft beispielsweise Schäden durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse bewältigen zu können.

Die Beitragsanpassungen sind - zum Leidwesen aller Versicherungsnehmer - also unumgänglich, um auch weiterhin die Qualität und den Umfang des Versicherungsschutzes sicherzustellen.

abraxas Unternehmertreff - 30.10.2024

am 30.10.2024 hatten wir ein erfolgreiches abraxas Unternehmertreff mit vielen neuen Mitgliedern und einem sehr interessanten Vortrag von Stefan Ebenhoch - abraxas Schweiz mit dem Thema "Wie lege ich als Unternehmer richtig an". Danke an alle Mitglieder & Gäste für den tollen Abend. Wir freuen uns schon auf das nächste Treffen am 27.11.2024

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Änderungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz

Im Grunde ist die Änderung recht banal. Es wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage erhöht – und zwar um 100 %. Dadurch könnten die Anzahl der Berechtigten um 17 Millionen Menschen auf fast 21 Millionen steigen. Hört sich richtig super an! Doch was genau ist die Arbeitnehmersparzulage? Unter welchen Voraussetzungen erhält man diese? Und wie muss diese angelegt werden? Viele Fragen, auf die wir gerne Antwort geben:

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine Art Finanzspritze vom Staat. Diese Förderung erhalten Arbeitnehmer, die mithilfe ihres Arbeitgebers Geld in vermögenswirksame Leistungen (VL) investieren. Es ist zu erwähnen, dass Arbeitnehmer ein Recht haben auf eine VL-Anlage, die sich ein Arbeitgeber nicht entziehen kann. Im besten Fall erfolgt die Zahlung in einen VL-Vertrag komplett durch den Arbeitgeber. Wie hoch die Förderung jedoch genau aussieht, muss beim Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder dem Personalbüro erfragt werden bzw. findet man im entsprechenden Tarifvertrag. Zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur VL oder nur einen geringen Anteil des höchstmöglichen geförderten Sparbetrags von 470 Euro jährlich, kann bzw. sollte Ihr Kunde die Aufstockung auf die volle Summe selbst übernehmen (aus seinem Nettogehalt), was jedoch ebenfalls über den Arbeitgeber erfolgen muss!

Bisher durften Arbeitnehmer nicht mehr als 17.900 Euro an steuerpflichtigen Einkommen haben, um die Förderung für einen Bausparvertrag (wohnwirtschaftliche Verwendung der VL) zu erhalten. Bei der Anlage der VL in Vermögensbeteiligungen (z. B. Investmentfonds) lag die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für einen Single. Diese Grenze wurde nun zum Jahresbeginn für alle VL-Anlagen auf 40.000 Euro für Alleinstehende und auf 80.000 Euro für ein verheiratetes Paar (oder Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften) angehoben. Durch diese Anhebung erhöht sich die Anzahl an förderfähigen Arbeitnehmern laut einer Studie von Empirica AG auf beinahe 21 Millionen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht das Bruttogehalt ist! I einer einfachen überschlägigen Hochrechnung würde so z. B. bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kind ca. 51.000 Euro Bruttolohn bedeuten. Ein Ehepaar mit zwei Arbeitnehmern und zwei Kindern hätte so bis ca. 114.000 Euro Gesamtbruttolohn einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Art der VL-Anlage und nach dem Familienstand:

  • Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wie Aktienfonds oder ETF-Sparpläne: 20 % der Anlagesumme, bis zu 80 Euro jährlich für jeden Arbeitnehmer
  • Anlage in Bausparverträge oder in die Tilgung von Baukrediten9 % des Betrages, bis zu 43 Euro jährlich für jeden Arbeitnehmer

Beachten Sie dabei bitte, dass sich die jeweiligen Anlagen nicht untereinander ausschließen und beide Förderungen möglich sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es werden dadurch zwei verschiedene Verträge notwendig. Im besten Fall kann ein Paar, das alle Voraussetzungen erfüllt, so viermal die Förderung des Staates erhalten.

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt jährlich mittels Einkommenssteuererklärung. Der Anbieter der VL-Anlage sendet die Daten VL-Einzahlungen automatisch an das Finanzamt. Sie als Kunde muss dann lediglich einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ setzen und im entsprechenden Abschnitt eine „1“ einsetzen. Sollte dies mal vergessen werden, so kann die Arbeitnehmersparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Zulage wird dann am Ende der Vertragslaufzeit (meist 6 oder 7 Jahre) direkt in den VL-Vertrag überwiesen.

Kommen Sie auf uns zu und wir prüfen ob und wie viel Förderung Sie bekommen können.

abraxas
Versicherungsmakler und Vermögensmanagement
08231-6058400
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EIGENTLICH WEISS ES JA JEDER …

Obacht! Wir erzählen Ihnen jetzt nichts Neues, doch passen Sie dennoch gut auf, denn das Thema ist wichtig:

Wer sich bei seiner Altersvorsorge nur auf die gesetzliche Rente verlässt, wird im Alter überrascht sein, wie gering diese tatsächlich ausfällt. Spätestens dann wird klar, weshalb so viele alte Menschen auf Transferleistungen angewiesen sind.

Wer fürs Alter sparen möchte, muss das bewusst und mit Plan tun, sonst wird am Ende nur eine rein zufällige Summe zur Aufbesserung der finanziellen Ruhestandssituation zur Verfügung stehen. Natürlich nur, wenn Gespartes auf dem Weg dorthin nicht bereits für andere Dinge ausgegeben wurde.

Selbst mit aktuellen Zinsen ist es wohl kaum jemandem möglich, auf althergebrachtem Weg ein ausreichend großes Finanzpolster anzusparen, ohne dass es weh tut. Zumindest ein Teil des Sparens muss chancenorientierter stattfinden, und auch die Berücksichtigung von Förderungen (z. B. Steuerersparnis bei Auszahlung) hilft, das Ziel eines finanziell entspannten Lebensabends zu erreichen. Im „ewigen Urlaub“ mal spontan essen gehen, auch mal einen längeren Urlaub einlegen oder den Enkeln etwas zukommen lassen können – das ist Lebensqualität, die man sich sichern kann, wenn man rechtzeitig ausreichend vorsorgt.

In Ihrer Renteninformation werden Sie bereits seit Jahren darauf hingewiesen, dass private Vorsorge nötig ist, wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter auch nur tendenziell halten  möchten. Eine Behörde würde das nicht tun, wenn die Situation nicht so ernst wäre. Aber eigentlich weiß das ja bereits jeder …

Wir möchten Sie dennoch an das Thema erinnern und unsere Hilfe anbieten, damit Sie Ihr Ziel für den Ruhestand erreichen können.

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