Annahmerichtlinien
Anwendungsbereich Dauercamperversicherung - Objekt
Die Campingversicherung gilt für fix und dauerhaft auf Campingplätzen oder privaten Grundstücken abgestellte Objekte in Deutschland, die über kein festes Betonfundament verfügen und transportiert werden können.
Einem Mobilheim gleichzusetzen sind auch andere verkehrsüblich verwendete Bezeichnungen wie "zu Wohnzwecken ausgebaute Baucontainer", "Chalet", "Modulhaus", die über kein festes Fundament, insbesondere Betonfundament verfügen und transportiert werden können.
Objektauswahl (dauerhaft abgestellt)
- Dauercamper (Wohnwagen)
- Mobilheim
- Zirkuswagen
- Bauwagen
- Tiny House (Haus auf Rädern)
Anfragepflichtig
- Hohe Versicherungssummen
- bei der Objektversicherung über 150.000 Euro
- bei der Hausratversicherung über 40.000 Euro
Keine Annahme
- Mehr als 1 Vorschaden
- 1 Vorschaden (die letzten 5 Jahre) Zuschlag i.H.v. 35 %
- ZÜRS 3 und 4 bei erhöhter Elementardeckung
- Objekte die älter als 50 Jahre sind.