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Mo bis Do: 9 - 12 und 14 - 17 Uhr, Fr: 9 - 14 Uhr
Öffnungszeiten
+49 8231-60584-00
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ERGO - Camping- und Wohnmobil Versicherung

Tarifvarianten

Beinhaltet folgende Leistungen:

  • Stornokosten-Versicherung
    • Übernahme der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die gebuchten Reiseleistungen aus einem versicherten Grund storniert werden müssen
    • Übernahme der nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund verspätet angetreten wird
    • Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug und nicht genutzte Reiseleistungen, wenn das Reisefahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und die Reise deshalb verspätet angetreten wird
    • Inklusive Assistance-Leistungen: Ergo informiert z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise
    • Versicherte Gründe sind u.a.:
      • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde
      • Schwere Unfallverletzung
      • Tod
      • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
      • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
      • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
      • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
    • Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Reise
    • Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis
  • Reiseabbruch-Versicherung
    • Übernahme der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss
    • Übernahme des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrochen werden muss
    • Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn das Reisefahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden kann
    • Übernahme der Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, wenn der Fahrer des Camping-Gespanns wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr zurück an den Heimatort fahren kann
    • Versicherte Gründe sind u.a.:
      • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde
      • Schwere Unfallverletzung
      • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
      • Tod
      • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
      • Erhebliche Beschädigung oder Zerstörung der Campingausrüstung bzw. des Reisefahrzeugs durch Feuer oder Elementarereignisse
    • Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Reise
    • Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis