Tarif Classic
- Mitversichert ist:
- Diebstahl (auch Teildiebstahl)
- Diebstahl auch aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kfz
- Diebstahl aus mit Verschluss gesicherten Kfz- Fahrradträgern (Fahrrad muss durch Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden sein)
- Unfall (auch mit einem Transportmittel)
- Fall- oder Sturzschäden
- Vandalismus
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Fahrradzubehör und -gepäck (je Sache max. 300 Euro, je Versicherungsfall 1.000 Euro)
- Grobe Fahrlässigkeit
- Feuchtigkeitsschäden (bei Akku und Motor)
- Elektronikschäden (bei Akku und Motor)
- Verschleiß, nicht an Reifen und Bremsen (max. 3 Jahre)
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährungsleistung von 24 Monaten
- Vorsorge max. 10 % der Versicherungssumme
Tarif Exclusiv
- Mitversichert ist in Erweiterung zum Tarif Classic:
- Verschleiß, auch an Reifen und Bremsen (max. 5 Jahre)
- Vorsorge max. 15 % der Versicherungssumme
- Sportartenklausel, 25% Selbstbeteiligung vom Schaden
- ROLAND Fahrrad-Schutzbrief:
- 24h-Servicehotline
- Pannenhilfe, organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst,weden Kosten bis 50 Euro übernommen
- Leistungen ab einer Entfernung von 3 km von Ihrem Wohnort
- Abschleppen für organisiertes Abschleppen von Roland unbegrenzt, für selbstorganisiertes Abschleppen bis max. 150 Euro zusätzlich für separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist
- Weiter-/Rückfahrt mit Taxi/Bahn bis max. 500 Euro
- Bergung bis max. 2.000 Euro
- Ersatzfahrrad bis 50 Euro/Tag, max. 14 Tage
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall bis 80 Euro/Tag, max. 5 Nächte
- Werkstattvermittlung
- Notfall-Bargeld bis zu 1.500 Euro
- Mobilitätsbudget bis 50 Euro
- PickUp durch Familie und Freunde pauschal 50 Euro
- Pychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall
- Telefonische rechtliche Erstberatung
Schäden an Miet- und Werkstatträdern
Vorraussetzungen:
- gemietet durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebenden Person
- Mietdauer max. 7 Tage
Mitversichert ist:
- Neuwertentschädigung
- Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl des Fahrrades
- Teilediebstahl (auch Akku)
- Unfall (auch mit einem Transportmittel)
- Vandalismus
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Tarif Excellent
- Mitversichert ist in Erweiterung zum Tarif Exclusiv:
- Fahrradzubehör und -gepäck (je Sache max. 500 Euro, je Versicherungsfall 2.000 Euro)
- Vorsorge max. 20% der Versicherungssumme
- Konditionsdifferenzdeckung
- Erweiterte Leistungsgarantie - Bestleistungsgarantie
- Besitzstandsgarantie
- Innovationsklausel
Excellent Plus
Dieser Tarif enthält alle Leistungen des Tarifs Excellent inklusive des Bausteins Fahrrad-Unfallversicherung. Der Baustein Fahrrad-Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für Unfälle während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades / Pedelecs. Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Alle Leistungseinschlüsse gelten weltweit, ohne zeitliche Begrenzung.
Leistungen des Bausteins:
- Invalidität bis zu 50.000 Euro
- Krankenhaustagegeld 25 Euro / Tag, maximal 50 Tage für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung.
- Helm-Klausel: 5.000 Euro, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde und aufgrund einer schweren Kopfverletzung (Schädel-Hirn-Traumas 2. oder 3. Grades) ein Invaliditätsgrad festgestellt wurde.
Der Baustein kann in den Tarifen Classic und Exclusiv optional eingeschlossen werden.
Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Fahrzeug besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl. Es werden die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert) erstattet. Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000 Euro oder 3.000 Euro begrenzt.