Annahmerichtlinien
Die Wochenendhausversicherung gilt für auf Campingplatz, (Klein-)Gartenvereinen, Ferienparks udgl., oder auf privaten Grundstücken stehende (Wochenendhaus-)Objekte/-Häuser, die durch räumliche Umfriedung Menschen und Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse geben, den Eintritt von Menschen gestatten, mit dem Boden fest verbunden (Betonfundament) sind.
Definition: Unter einem Wochenendhaus/-objekt versteht man ein Gebäude/Objekt bzw. kleine Gebäude/Objekt udgl., das errichtet wurde, um dort das Wochenende oder Urlaube verbringen zu können und nicht als dauerhafter Wohnsitz dient.
Objektauswahl (dauerhaft abgestellt)
- Wochenendhaus
- Laube
- Gartenhaus (-bungalow)
- Tiny House (festes Betonfundament)
Anfragepflichtig
- Hohe Versicherungssummen
- bei der Objektversicherung über 150.000 Euro
- bei der Hausratversicherung über 40.000 Euro
Keine Annahme
- Mehr als 1 Vorschaden
- 1 Vorschaden (die letzten 5 Jahre) Zuschlag i.H.v. 35 %
- ZÜRS 3 und 4 bei erhöhter Elementardeckung
- Objekte die älter als 50 Jahre sind
- Ständig bewohnte Objekte