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abraxas-Endkunden-App 2.0

Unsere neue App für technikaffine Kunden ist da.


abraxas App Neben den praktischen Funktionen, welche bereits die bisherige App geboten hat, haben Sie mit der abraxas-App-2.0 noch weitere Optionen, welche auch durch die grundlegend neue Technik ermöglicht wird. Die neue App ist eine sogenannte „Progressive Web App“ (PWA), die nicht mehr über einen App-Store herunter geladen werden muss, sondern welche Sie einfach als Web-Adresse oder durch einen QR-Code per E-Mail zukommen lassen können. Dadurch kann die App auf allen aktuell verfügbaren Geräten plattformunabhängig genutzt werden und es ist sichergestellt, dass Sie automatisch immer die aktuellste Version zur Verfügung steht. Natürlich kann die Anwendung als Verknüpfung auf dem Bildschirm hinterlegt und wie eine herkömmliche App genutzt werden.

 

Unsere Kunden können jetzt ihre Verträge live einsehen, Schäden melden (mit Fotos, Videos etc.) oder online Fragen zu Ihren Verträgen stellen. Über die Landingpages können sich unsere Mandanten zu allen möglichen Themen informieren – oder sie werden von Ihnen durch Push-Nachrichten aktiv informiert. Für die Zukunft ist auch geplant, noch weitere Informationen zur Verfügung zu stellen

abraxas app Verträge

 

Scannen Sie einfach den folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone oder rufen direkt die URL in Ihrem Browser auf:

QR-Code zur VEMA-App

Oder einfach über die folgende URL: https://vema.app/abraxas

Zum Download klicken Sie einfach hier. Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer Mail und Ihrer Postleitzahl.

Die Freischaltung der Vertragsansicht können Sie direkt in der App anfordern. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bruno der Biber - Kieferorthopädie - Für Ihr Kind nur das Beste

ELTERN WERDEN IST NICHT SCHWER, ELTERN SEIN DAGEGEN...

Neben aller Freude über den Nachwuchs beginnt nun auch eine Zeit der Verantwortung und des Kümmerns. Kinder brauchen – dies ist unlängst bekannt – viele Dinge: ein liebevolles Zuhause, frühestmögliche Förderung, fürsorgliche Eltern u. v. m.

Eine wichtige Aufgabe der Eltern ist die Vorsorge, denn auch in jungen Jahren können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Bei Krankheit oder einem Unfall möchten Sie Ihr Kind sicher bestens versorgt wissen – ohne kassenspezifische Einschränkungen, Selbstbehalte oder Finanzierungsängste bei fehlender Kostenübernahme. Um Ihnen diese Sorge zu nehmen, bieten wir Ihnen mit dem Kinderprodukt „Bruno der Biber“ ein optimales Produkt für Zahnvorsorge und Zahnbehandlungen.

Vor allem im Bereich der Kieferorthopädie, die fast jedes zweite Kind in Anspruch nehmen muss, summieren sich Zusatzleistungen schnell auf 500 bis 2.000 Euro. Insbesondere hochelastische Bögen und spezielle Brackets, die das Leben mit der Spange erleichtern, haben einen stolzen Preis. Zudem wird eine Spangen-Behandlung von der Krankenkasse nur als medizinisch notwendig angesehen und die Kosten vollständig übernommen, wenn erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen (KIG 3, 4 und 5).

DIE EIGENEN VIER WÄNDE

Der Traum vom Eigenheim ist so alt wie die Menschheit selbst. Ein zeitloses Streben nach einem Ort, den man sein Zuhause nennen kann. Trotz der angespannten Wirtschaftslage im Land und steigender Baukosten entscheiden sich auch im Jahr 2024 immer mehr Personen dazu, ins Eigenheim und damit in ihre Zukunft zu investieren.

Bei aller Vorfreude sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Bauen auch bedeutet, noch mehr Verantwortung zu übernehmen. Als Bauherr haften Sie beispielsweise für Schäden, die Dritten im Zuge des Hausbaus zugefügt werden. Eine Bauherrenhaftpflicht löst dieses Problem für Sie.

Kommt es während der Bauphase zu Schadenfällen wie einem Brand, Sturmschäden oder Diebstahl, sind diese im Rahmen der Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung abgedeckt. Freunde und Familie helfen auf der Baustelle? Beachten Sie: Wenn hier etwas passiert, kommt kein gesetzlicher Schutz für den Schaden auf. Mit einer Bauhelferunfallversicherung sorgen Sie selbst für eine Absicherung.

Zur Absicherung des Darlehens bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Sollten Sie bereits vorher einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, vermischen Sie bitte die Zwecke nicht und sehen Sie davon ab, diese bestehenden Verträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung einfließen zu lassen. Das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte. Alles erfüllt eben seinen Zweck.

Gerne stehen wir Ihnen für ausführlichere Informationen zur Verfügung.

Kommen Sie bitte auf uns zu, bevor Sie Ihr Bauvorhaben starten.

DAMIT DER TRAUMURLAUB NICHT ZUM ALPTRAUM WIRD

Die Sommerferien bedeuten für die meisten unbeschwerte Wochen abseits des eigenen Zuhauses, Quality-Time mit der Familie, Erholung. Wem kämen da Gedanken an Krankheiten, Unfälle oder Diebstahl in den Sinn? Damit Ihr Traumurlaub nicht zum Sommeralbtraum wird und Sie bestens vorbereitet in den Urlaub starten können, informieren wir heute kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise:

1. Die Auslandsreisekrankenversicherung
Sie ist der wichtigste Schutz, um den Sie sich vor Antritt Ihrer Reise kümmern sollten. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für welche die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland ist meist abgedeckt.

2. Die Reiserücktrittsversicherung
Sie ist vor allem bei teuren Reisevorhaben sinnvoll. Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen, fallen oft Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist, bei einer Reiserücktrittsversicherung darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. Darunter fallen meist unerwartete Erkrankungen eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim (z. B. durch Brand oder Überschwemmung) für die Rücktrittskosten auf.

3. Die Reiseabbruchversicherung
Sie kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt dann ein, wenn Sie beispielsweise am Urlaubsort erkranken, ein Angehöriger verstirbt o. Ä. und die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.

4. Die Reisegepäckversicherung
Sie ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf Reisen ist oft auch Bestandteil in guten Hausratversicherungen.

Gut zu wissen:
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung muss die Dauer der Reise berücksichtigt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss meist spätestens 14 Tage nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für die Anmeldung von Leistungsansprüchen bei der Reiseabbruchversicherung müssen Fristen beachtet werden.

Manche Anbieter rufen sehr günstige Prämien auf, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält. Daran sollten Sie bei der Stellung von Leistungsansprüchen denken.

Während die Reiseabbruchversicherung nur für eine bestimmte Reise gebucht wird und danach endet, verlängert sich eine Auslandsreiseversicherung in der Regel von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird.

Gedanken zur Vorsorge gehören unbedingt mit zu den Vorbereitungen für einen gelungenen Urlaub. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich als Ansprechpartner zur  Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach.

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Kontakt - unten

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Telefon: 08231-60584-00
Telefax: 08231-60584-09
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