Der Sommer lädt zu zahlreichen Aktivitäten im Freien ein: Grillpartys zur EM, Wanderungen, Badeausflüge oder Festivals – die warme Jahreszeit bietet unzählige Möglichkeiten, die Freizeit zu genießen. Doch wer viel unternimmt, ist automatisch auch einem höheren Risiko für Verletzungen und Unfällen ausgesetzt. Insbesondere dann, wenn zum natürlichen High durch die Sonne noch diverse Substanzen hinzukommen. Zwar schmecken Longdrinks, ein kühles Bier oder der ein oder andere Zug am Joint in der Sonne besser, doch ernsthaft passieren sollte Ihnen anschließend besser nichts. Möchten Sie nämlich im Schadenfall nach dem Genuss von Cannabis Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung geltend machen, wird Ihnen der Versicherer dies höchstwahrscheinlich verwehren. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Unfall auch ohne Rauschmittel genauso eingetreten wäre – so gut wie unmöglich. Bei Bewusstseinstrübungen durch Alkohol im Straßenverkehr regulieren die privaten Unfallversicherer jedoch bis zu einer bestimmten Promillegrenze. Dieser Umstand sollte allerdings zu keinem Zeitpunkt ausgereizt werden!
In der Kfz-Versicherung sieht die Sachlage nicht anders aus: Es handelt der grob fahrlässig, der sich unter Einfluss von Cannabis ans Steuer setzt. Hier muss von erheblichen Leistungskürzungen im Schadenfall ausgegangen werden, auch wenn die Grenzwerte des Straßenverkehrsrechts (3,5 Nanogramm) eingehalten werden. Ob sich dies in naher Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten, da auch heute schon auf die Fahrtüchtigkeit als Basis des Schutzes geachtet wird. Es gibt außerdem bestimmte Versicherer, die in Bezug auf Alkohol auch dann regulieren, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze von 0,5 Promille längst erreicht ist. Wir erlauben uns hierzu kein Urteil, informieren Sie jedoch gern.
Genießen Sie den Sommer unbedingt in vollen Zügen, aber bleiben Sie sicher!