Auslandsreise Krankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
- schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
- Überführung bei Tod
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
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Testsieger ist die "TravelSecure AR" der Würzburger Versicherungs-AG mit der Gesamtnote 1,0 (Quelle: Finanztest 6/2014)
ergänzen kann man seine Reiseversicherungspaket durch:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisegepäckversicherung
wir bieten Ihnen hier den online Abschluss von folgenden Anbietern
- TravelSecure® - Reiseversicherung der Würzburger
- Europäische Reiseversicherung AG
- Jahres-Reiseversicherung
- Kurzfrist- Produkte für die Einmal-Reise
- Dienstreiseversicherung
- Gruppen-Versicherung
- Studenten und AuPair-Versicherung
- Incoming-Versicherung
- Schülerreise-Versicherung
- Seminar-Versicherung
- Barmenia - Jahres Reiseschutzbrief