Dienstrad als Sachlohn
Gleich- bzw. Besserstellung des Dienstrades/Pedelec mit dem Dienstwagen
- 1% GWV ist durch den AN zu versteuern
- Keine Besteuerung des GWV für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Überlassung von Diensträdern an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung
- Umwandlung von Barlohn in Sachlohn
- Gehalts-/Lohnerhöhung als Sachlohn
Je nach Ausgestaltung kann das Modell für AG (fast) kostenneutral gestaltet werden (Reduzierung der SV-Leistungen)